GT Kundenbereich - Uni Mainz
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4.3.1405.1

Themen des Updates 4.3.1405.1 (Stand: 05/2014):

  1. GTUMZ-17 Fehlerbereinigung Dienstplan

  2. GTUMZ-19

  3. GTUMZ-20

  4. GTUMZ-21 Menüs im GisboWeb erst aufbauen, wenn der Vertrag gewählt ist

  5. GTUMZ-23 Plausibilität bei Verteilung der Arbeitstage auf mehrere Wochen

  6. GTUMZ-24

  7. GTUMZ-26 Formular Krankmeldungen Button mit Sprung in Dienstplan

  8. GTUMZ-27 Änderung des Von-Datums der OFD-Schlüssel auf 01.05.2014

  9. GTUMZ-18

  10. START UNI MAINZ



  1. GTUMZ-17 Fehlerbereinigung Dienstplan

Berechnungsfehler im Dienstplan bei Buchung Rufbereitschaft und Krankheit mit Zeitangaben

 

  1. GTUMZ-19

Manuelle Änderungen der Zeiterfassung überschreibt zuvor geplante Funktion im Dienstplan

 

  1. GTUMZ-20

Trotz vollständiger Buchungen erscheint Fehlermeldung im Terminal:

  1. Buchung muss 'Kommen' Buchung sein.

Nach dem Nachtprozess ist der Fehler bereinigt.
Korrigiert.

 

  1. GTUMZ-21 Menüs im GisboWeb erst aufbauen, wenn der Vertrag gewählt ist

Teilnahme Zeiterfassung und die Krankmeldeeigenschaft sind vertragsabhängig und dürfen erst nach der Auswahl des Vertrages als Button aktiviert oder deaktiviert werden.

Krankmeldeeigenschaft ist hier noch nicht berücksichtigt.

 

  1. GTUMZ-23 Plausibilität bei Verteilung der Arbeitstage auf mehrere Wochen

Die Prüfung auf maximale Dauer der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden musste bei einem Arbeitszeitmodell von mehreren Wochen optimiert werden:

Summe aller Wochensollzeiten des Modells/durch die Summe aller Arbeitstage.

 

  1. GTUMZ-24

Mitarbeiter 2 Verträge Vorgesetzteneinstellungen werden nicht gespeichert

Aktualisierungsproblem nach Änderung im GisboWeb.

 

  1. GTUMZ-26 Formular Krankmeldungen Button mit Sprung in Dienstplan

Über den neu integrierten Button kann man direkt aus dem Krankmeldeformular den Dienstplan der gewählten Person und Zeitraum öffnen.

 

  1. GTUMZ-27 Änderung des Von-Datums der OFD-Schlüssel auf 01.05.2014

Da die Schnittstelle doch erst zum 01.05.2014 in Kraft tritt wird mit dem Start des Programms das Von-Datum jedes Schlüssels auf dieses Datum verändert. Außerdem werden alle OFD-Sätze, die durch die Aprilabrechnung nun schon entstanden sind gelöscht.


  1. GTUMZ-18

Zusatzurlaub bei Schichtarbeit und Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit (§§ 7 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 7 und 8, 27 Abs. 2 TV-L)

Als Voraussetzung für die Ermittlung der Schichtzulage bzw. des Zusatzurlaubes muss dem Programm über die Eigenschaft „Schichtarbeit“ (vgl. Symbol Abb. 1) mitgeteilt werden, ob sich der Bedienstete ständig oder nicht ständig in einem Schicht- bzw. Wechselschichtplan befindet. Die Eigenschaft gilt für den ausgewählten Zeitraum.

 

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Abb. 1 – Personalstamm

In folgender Maske tragen Sie ein, ob der Mitarbeiter in ständiger/nicht ständiger Schicht- oder Wechselschichtdienst leistet. Sie geben jeweils den Zeitraum ein, wobei das Bis-Datum nicht angegeben werden muss, falls nicht bekannt.

 

  1. START UNI MAINZ:

Bitte tragen Sie als Von-Datum den 01.05.2014 ein. Da der April schon abgerechnet wurde, wird GisboTimer kein früheres Datum annehmen. Den Zusatzurlaubstag für die Monate Januar – April geben Sie bitte manuell in das jeweilige Urlaubskonto ein.

 

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Abb. 2 – Arbeit nach einem Schichtplan

 

Während der Monatsabrechnung speichert Gisbotimer für jeden Mitarbeiter den Status der Schichtarbeit (ständig/nicht ständig – Schicht-/Wechselschicht). Das Ergebnis dessen könne Sie in der neuen Maske ‚Schichtdiensteinstufung Zusatzurlaub‘ ablesen und auch dort bearbeiten.

 

Im nächsten Schritt werden, die zurückliegenden 12 Monate geprüft, inwieweit Monate der Schichtarbeit noch nicht für weitere Zusatzurlaubstage verrechnet sind. Der Zusatzurlaubsanspruch wird nach den Vorgaben des TV-L (siehe Abb. 3) auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben. Verrechnete Monat werden künftig nicht berücksichtigt.


Ständige

Wechselschichtarbeit

1 Tag Zusatzurlaub  für je zwei zusammenhängende Monate

 

max. 6 Tage Zusatzurlaub / Jahr

Nicht ständige

Wechselschichtarbeit

1 Tag Zusatzurlaub für drei Monate im Jahr

 

max. 4 Tage Zusatzurlaub / Jahr

Ständige

Schichtarbeit

1 Tag Zusatzurlaub für je vier zusammenhängende Monate

 

max. 3 Tage Zusatzurlaub / Jahr

Nicht ständige

Schichtarbeit

1 Tag Zusatzurlaub für je fünf Monate im Jahr

 

max. 2 Tage Zusatzurlaub / Jahr

 

Abb 3 - Zusatzurlaubsermittlung

 

Um diese Maske öffnen zu können, müssen Sie in der Benutzerverwaltung dafür berechtigt werden.

 

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Abb 4: Schichteinstufung für Zusatzurlaub