Themen des Updates 4.4.1612.1 (Stand: 01/2017):
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013071913000011/Krank im Urlaub : [GTUMZ-160]
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Darstellung ungültiger Urlaubsantrag [GTUMZ-142]
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Übersicht Fehlzeiten für Vorgesetzte (GisboWeb)[gtumz-162]
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Der Button „Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft“ wird auch schon mal gedrückt, obwohl keine RB vorliegt [gtumz-163]
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Resturlaub vor Erziehungsurlaub [gtumz-164]
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Krankmeldeformular - Link auf Personalstamm [gtumz-165]
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Krankmeldeformular - Sortierung beibehalten [gtumz-166]
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Rundungsproblem Rufbereitschaft über Nacht [gtumz-159]
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Neues Feld ‚Fachbereich‘ in Tabelle DPGStamm integrieren. [gtumz-167]
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Benutzername für GisboWeb soll doppelt erlaubt sein
Die verwendetet Nummerierung stellt den Bezug zum Anforderungskatalog her.
1.1 013071913000011/Krank im Urlaub : [GTUMZ-160]
Wird im GisboWeb eine Krankmeldung für einen Zeitraum erfasst, für den heute oder in der Vergangenheit Urlaub im Dienstplan vorgesehen war, darf die Krankmeldung nicht gespeichert werden. Stattdessen wird eine Meldung mit folgendem Text angezeigt:
„Diese Krankmeldung kann nicht gespeichert werden, da es einen Urlaubszeitraum betrifft. Die Krankmeldung muss *umgehend mit Attest* bei der PA erfolgen. Aus diesem Grund wurde eine Mail mit den eingegebenen Daten an die PA gesandt."
Auch der Mitarbeiter erhält eine gleichlautende Meldung, mit der Bitte sich umgehend mit der PA in Verbindung zu setzen.
1.8 Darstellung ungültiger Urlaubsantrag [GTUMZ-142]
Ein ungültiger Urlaubsantrag (0 Tage) hat bestimmte Gründe. Um Beratungsaufwand künftig zu minimieren, sollte eine passende Meldung ausgegeben werden.
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Es gibt kein Beschäftigungsverhältnis
Meldung: Sie haben zu dieser Zeit kein Beschäftigungsverhältnis. Wenden Sie sich an die PA.
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Es gibt keine Dienstplangruppenzuordnung
Meldung: Es existiert keine Zuordnung zu einer Dienstplangruppe, bitte wenden sie sich an die PA.
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Es ist nicht genügend Urlaub übrig
Meldung: Sie haben nicht genügen Urlaubstage. Bitte korrigieren Sie den Zeitraum oder wenden sich an die PA.
Der Urlaubsantrag wird trotzdem gespeichert, da es auch Fälle gibt, in denen ein neuer Vertrag schon sicher ist, aber von MACH noch nicht übermittelt wurde. In diesen Fällen bleibt der Antrag in der Warteschleife, bis die Vertragsdaten übermittelt wurden.
1.9 Übersicht Fehlzeiten für Vorgesetzte (GisboWeb)[gtumz-162]
Diese Übersicht ist ähnlich dem Dienstplan aufgebaut und umfasst einen Zeitraum von zwei Monaten. In der linken Spalte stehen die Namen der Mitarbeiter, die dem aktuell angemeldeten Vorgesetzten zugeordnet sind. Oben horizontal werden die Tage dargestellt. Analog zur Jahresurlaubsübersicht, sehen die einzelnen Abwesenheiten (außer Krankheit, Feiertage, Wochenenden) als Balken.
Der Wechsel des Zeitraums erfolgt über einen Pfeil, der jeweils um einen Monat in die Zukunft oder Vergangenheit scrollt.
Die einzelnen Abwesenheitsarten werden farblich nicht differenziert.
Abb. 1 – Abwesenheitsübersicht für Vorgesetzte
1.17 Der Button „Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft“ wird auch schon mal gedrückt, obwohl keine RB vorliegt [gtumz-163]
Wird der Button betätigt und es ist keine Rufbereitschaft im Dienstplan hinterlegt, erscheint eine Meldung und die Eingabe der Inanspruchnahme wird verhindert.
2.2 Resturlaub vor Erziehungsurlaub [gtumz-164]
Resturlaub kann im Jahr der Wiederaufnahme und in dem darauffolgenden Jahr genommen werden. Verfallsfristen sind für Beamte der 30.09 und für Beschäftigte der 31.12.
Dies wurde in GisboTimer folgendermaßen integriert:
Ein neuer Programmteil der Monatsabrechnung, der bei der Ermittlung des zu verfallenden Urlaubs verhindert das Verfallen von Urlaub, falls in den letzten zwei Jahren eine Elternzeitphase beendet wurde. Ein weiterer neuer Prozess prüft zum jeweils zum Stichtag, ob Resturlaub aus der Zeit vor einer Elternzeit übrig war, welche zwei Jahre zuvor endete.
Um in diesem Prozess nur die Tage Resturlaub verfallen zu lassen, die auch tatsächlich vor dem Beginn der Elternzeit standen, gehen wir folgendermaßen vor:
Wir lesen aus dem Jahr, welches auf den Beginn der Elternzeit folgt, die Resturlaubstage. Wir subtrahieren davon die Summe der genommenen Urlaubstage seit Ende der Elternzeit. Die Differenz sind die Urlaubstage die nun verfallen müssen.
Voraussetzung:
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Pflege des neuen Kennzeichens in der Maske ‚Grundeinstellung / Beurlaubungsarten‘, welches definiert, ob es sich um Elternzeit handelt (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Kennzeichen ‚Elternzeit‘
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Der Verfallsstichtag (heute 31.12.) bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Elternzeit, muss in der Maske ‚Programmparameter‘, Register ‚Urlaub‘ gepflegt werden. (siehe Abb. 3)
Abb 2: Verfallsstichtage Urlaub, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Elternzeit
2.15 Krankmeldeformular - Link auf Personalstamm [gtumz-165]
Wenn Sie mit der rechten Maustaste auf einen Namen klicken, öffnet sich die Personalstammmaske für den gewählten Mitarbeiter.
2.16 Krankmeldeformular - Sortierung beibehalten [gtumz-166]
Sortiert man im Krankmeldeformular nach Datum und speichert die Änderungen, springt die Sortierung wieder zurück in den Ausgangszustand. Es wäre schön wenn sie auch über das Schließen der Anwendung hinaus erhalten bliebe.
Lösung :
Das zuletzt gewählte Sortierkriterium wird für den Benutzer gespeichert, so dass die letzte Sortierung beim Öffnen der Maske wiederhergestellt wird.
Jedoch nicht die zuletzt markierte Person.
2.21 Rundungsproblem Rufbereitschaft über Nacht [gtumz-159]
Die Abrechnung eines Einsatzes während der RB, bei tagesübergreifenden Uhrzeiten, wurde zweimal gerundet (für jeden Tag eine), was zu einem falschen Abrechnungsergebnis führt. Richtig ist eine Rundung, da es als ein Dienst zu verstehen ist. Dieser Fehler wurde bereinigt.
3.1 Neues Feld ‚Fachbereich‘ in Tabelle DPGStamm integrieren. [gtumz-167]
Dieses Feld wird ausschließlich über den MACH Import gefüllt. Es muss nirgendwo im GisboTimer angezeigt werden, da es Herrn Oldsen nur zu Auswertungen dient, die er außerhalb des Gisbotimer macht. Geliefert wird die Information über den Schnipsel DPGStamm.
3.2 Benutzername für GisboWeb soll doppelt erlaubt sein
Wenn die Machnummer doppelt ist, soll auch ein doppelter Benutzername bei der Erfassung im Personalstamm, erlaubt sein.
Fehlerbereinigung :
Wurde bei der Vergleichsberechnung zugunsten des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 20 Tagen bei einem Beschäftigungszeitraum von mehr als 6 Monaten entschieden, bekam der Mitarbeiter immer die 20 Tage, auch wenn er abweichend von der 5 Tage Woche arbeitet.