Themen des Updates 5.26.1.1
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Anpassungen BEM Modul [335]
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Erweiterung der Fortschreibung der Teilnahme an der Zeiterfassung [371]
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Anpassungen BEM Modul [335]
Mit diesem Update wurden am BEM Modul verschiedene Anpassungen vorgenommen.
Über den Button „Einstellungen“ in der oberen rechten Ecke der BEM Maske erreicht man die neue Maske zur Parametrisierung:
Über diese Maske kann pro Einladung / Erinnerung gesteuert werden, wie diese benannt werden soll. Außerdem kann bei der zweiten und dritten Einladung eingetragen werden, nach wie vielen Wochen nach der vorherigen Einladung diese fällig ist.
Sollte die dritte Einladung für das Versenden eines Serienbriefes nicht benötigt werden, kann das Häkchen wie auf der Abbildung deaktiviert werden. In diesem Fall werden in diesem Register später die Fälle gesammelt, die sich auf die zweite Einladung nicht gemeldet haben. Es kann also zu Auswertungszwecken genutzt werden und die dort aufgelaufenen Fälle könnten so gekennzeichnet werden, dass die Mitarbeitenden kein BEM erwünschen.
Auf der rechten Seite der Maske können die Serienbriefe hinterlegt werden, die für die jeweiligen Einladungen herangezogen werden sollen. Hier wurden die neuen BEM-Vorlagen verknüpft.
Es wurde außerdem ein neuer Status inkl. Button eingeführt, um BEM Fälle als „abgebrochen“ zu kennzeichnen:
Es ist damit nun möglich, BEM Fälle, die abgebrochen werden, entsprechend zu kennzeichnen über den Button und anschließend über den dazugehörigen Status auswerten zu können. Dieser Status wurde auch in das Abschlussblatt übernommen und wird dort angezeigt:
Es wurde außerdem eine Löschfunktion integriert, über die es möglich ist, BEM Fälle zu löschen.
Wird der Button „BEM löschen“ betätigt, wird mit zwei Systemabfragen sichergestellt, dass der ausgewählte BEM Fall tatsächlich gelöscht werden soll. Wurde ein Fall gelöscht, kann er nicht wiederhergestellt werden.
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Erweiterung der Fortschreibung der Teilnahme an der Zeiterfassung [371]
Es wurde eine Erweiterung an der Mach GisboTimer Exe vorgenommen. Es wurden Prüfungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Teilnahme an der Zeiterfassung erweitert. Diese stellen folgende Vorgehensweise sicher:
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Bei einer Vertragsverlängerung wird das Austrittsdatum geprüft. Liegt dies zeitlich hinter der Altersgrenze von 67 Jahre, so wird die Teilnahme an der Zeiterfassung verlängert als neues Bis-Datum wird das Austrittsdatum übernommen. Diese Prüfung erfolgt bei wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
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Bei einem neuen Vertrag wird geprüft, ob das eingetragene Austrittsdatum hinter der 67 Jahre Altersgrenze liegt und falls ja, wird es als Bis-Datum bei der Teilnahme an der Zeiterfassung übernommen.
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Grundsätzlich wird die Teilnahme an der Zeiterfassung bei einer Vertragsverlängerung fortgeschrieben, egal ob wissenschaftliche Mitarbeiter oder nicht. Ebenso nehmen Mitarbeitende bei einem neuen Vertrag weiterhin an der Zeiterfassung teil, wenn sie vorher schon daran teilgenommen haben. Die Zeiterfassungsverlängerung wird auch in anderen Verträgen der Person durchgeführt.