Themen des Updates 4.4.1907.1 (Stand: 09/2019):
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Mach Import AZUBI
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Mach Import Sonderurlaube
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Gesetzlicher Mindesturlaub bei Beurlaubung nicht mehr berücksichtigen
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MACH Import AZUBI – Status setzen in Tabelle Persstatus
Es gibt ein weiteres Feld ‚ZUS‘ in der Tabelle Persstatus, in welche wir ergänzend zu der ‚1‘ im Statusfeld eine ‚3‘ schreiben, falls es ich um einen AZUBI handelt
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MACH Import Sonderurlaub
Folgende neue Tabellen werden durch MachGisboTimer.exe erstellt:
MASYN_SONDERURLAUB -Schnittstelle für den Import
LOG_MASYN_SONDERURLAUB - Protokoll der Schnittstelle
neue Views SonderurlaubView.sql:
MASYNV_ABW_SONDERURLAUB - Abwesenheits-IDs für Sonderurlaub
MASYNV_DP_SONDERURLAUB -Sonderurlaub in Dienstplan zur Kontrolle
Bei der Ausführung von MachGisboTimer werden die Schnittstellendaten aus MASYN_SONDERURLAUB
in den Dienstplan übertragen und können danach in dem View MASYNV_DP_SONDERURLAUB überprüft werden. Die ID’s der Abwesenheiten, die Sie in dem View ‚ MASYNV_ABW_SONDERURLAUB‘ finden, können Sie uns in dem neuen Schnipsel ‚ MASYN_SONDERURLAUB‘ übergeben. Zuvor müsste man sicherstellen, dass alle diese Abwesenheiten auch korrekt mit der Kategorie ‚Sonderurlaub‘ angelegt worden sind. In unserem Datenbestand sieht das ganz gut aus.
Als Referenztabelle steht Ihnen der View MASYNV_DP_SONDERULRAUB zur Verfügung.
Wir übernehmen die Datensätze gemäß Ihrem CMD in die Dienstplantabelle. Beim Einfügen überschreiben wir ggf. vorhandene Werte. Kommt die Anweisung ‚Löschen‘, so löschen wir die angegebene Abwesenheits-ID in vorgegebenem Zeitraum. Ein Sonderurlaub wird immer als ganzer Tag interpretiert.
Problem Daten kommen erst im Nachhinein:
Wenn Abwesenheiten erst nach dem Ereignis geliefert werden, könnte es einen Tag betreffen, der schon abgerechnet und für den ggf. Zulagen an das LfF geliefert wurden. Für diese Fälle integrierten wir in den Machimport einen Nachabrechnungsprozess, der einen Stornosatz für die Zulage an das LfF erstellt.
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Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch
Der gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch darf nur bei unterjährigem Eintritt- oder Austritt berücksichtigt werden. Er darf nicht angewendet werden, wenn man das ganze Jahr beschäftigt war.